Kooperation

Kooperation
zwischenbetriebliche Kooperation.
I. Begriff:Zusammenarbeit zwischen meist wenigen, rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmungen zur Steigerung der gemeinsamen Wettbewerbsfähigkeit.
- Intensitätsstufen der Zusammenarbeit: (1) Informationsaustausch; (2) Erfahrungsaustausch; (3) Absprachen; (4) Gemeinschaftsarbeiten ohne Ausgliederung einer (mehrerer) Unternehmensfunktion(en); (5) Gemeinschaftsarbeiten mit Ausgliederung einer (mehrerer) Unternehmensfunktion(en); (6) Gütergemeinschaft; (7) Bildung eines Kooperationsmanagements; (8) Gemeinschaftsgründung; (9) rechtliche Ausgliederung des Kooperationsmanagements.
- Die Intensitätsstufen (7) und (9) beziehen sich auf die gesamte Kooperationsinstitution und deren Organisationsgrad, die restlichen Intensitätsstufen auf die Art und Weise der Kooperationsbeziehungen.
II. Formen:1. Nach den beteiligten Wirtschaftsstufen: a) Horizontale K.: Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern der gleichen Wirtschaftsstufe, die gleichartige oder eng substituierbare Güter anbieten, z.B. zwischen Herstellern von Haushaltsgeräten oder zwischen Lebensmittel-Einzelhändlern. Die Horizontal-K. kann die gesamte Branche (Branchen-K.) oder nur wenige Unternehmen eines Wirtschaftszweiges umfassen (Gruppen-K.).
- b) Vertikale K.: Zusammenarbeit zwischen Betrieben, die unterschiedlichen Wirtschaftsstufen angehören, z.B. K. zwischen Industrie und Handel bei Vertriebsbindungen, bei der vertikalen Preisbindung oder innerhalb des Handels, etwa zwischen Großhandel und gewissen Einzelhändlern bei den freiwilligen Ketten.
- 2. Nach den gemeinschaftlich durchgeführten Funktionen: a) Die K. kann sich auf nahezu alle betrieblichen Funktionen erstrecken, z.B. auf Beschaffung, Produktion, Absatz und Finanzierung: gesamtfunktionelle K. – b) Meist bleibt die Zusammenarbeit auf einzelne Funktionen beschränkt: Teilfunktionelle bzw. sektorale K., z.B. Beschaffungs-, Produktions-, Absatz-, Verwaltungs- und Finanz-K.
- 3. Nach den Marktgebieten, auf die sich die kooperative Tätigkeit erstreckt: a) Zusammenarbeit auf – regionalen oder überregionalen – Inlandsmärkten. – b) Zusammenarbeit auf Auslandsmärkten, und zwar im Hinblick auf die Beschaffung (Import-K.) und bez. des Absatzes (Export-K.).
- 4. Nach der beabsichtigten Dauer kooperativer Aufgabenerfüllung: a) Zusammenarbeit beim Erhalt bzw. der Erfüllung eines Einzelauftrags (Auftrags-K.).
- b) Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen auf längere Sicht (kurz-, mittel- oder langfristige K.).
III. Kartellrechtliche Beurteilung:Mit der K. von Unternehmungen sind vielfältige volks- und betriebswirtschaftliche sowie steuer-, gesellschafts- und kartellrechtliche Probleme verbunden. Über die nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zulässigen Arten gab die sog. Kooperationsfibel des Bundeswirtschaftsministeriums vom 29.10.1963 Aufschluss.
- Nach wesentlichen Erleichterungen für zwischenbetriebliche K. durch Änderungsgesetz vom 15.9.1965 (BGBl I 1363; z.B. Erlaubnis von Verträgen und Beschlüssen, die lediglich die einheitliche Anwendung von Normen und Typen oder die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch Spezialisierung zum Gegenstand haben) brachte die am 5.8.1973 in Kraft getretene Zweite Novelle zum GWB eine Erleichterung für jegliche Art von Verträgen über zwischenbetriebliche Zusammenarbeit, z.B. Einkauf, Produktion, Verkauf und Werbung, vorausgesetzt, dass die Verträge eine Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge zum Gegenstand haben, den Wettbewerb nicht wesentlich beeinträchtigen und dazu dienen, die Leistungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern. Gemäß § 4 I GWB können Mittelstandskartelle, die der Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge dienen, vom Kartellverbot des § 1 GWB freigestellt werden. Im Kartellrecht der EU ( Europäisches Kartellrecht) werden Kooperationen durch die  Gruppenfreistellungsverordnungen sowie die sog. Leitlinien zur horizontalen Kooperation vom 1.1.2001 (ABl Nr. C 3, 2 ff.) erleichtert.
IV. K. im Auslandsgeschäft: Internationale Kooperation,  regionale Integration. Literatursuche zu "Kooperation" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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